Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg die Pandemiestufe 2 in Kraft gesetzt hat, werden auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vermehrt die geltenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung des Virus kontrolliert. Die Gewerbeaufsicht des Landratsamtes, die Ortspolizeibehörden und die kommunalen Gemeindevollzugsdienste kontrollieren dabei in erster Linie die Umsetzung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und die Einhaltung der Abstandsregeln, insbesondere in Gaststätten, Cafès, Bars oder öffentlichen Einrichtungen. Auch die Dokumentation der Gästelisten wird überprüft.
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