20 Quadratmeter pro Kunden im Einzelhandel – diesen Richtwert des Landes, der genügend Sicherheitsabstand in den Geschäften sicherstellen sollte, hat nun das Verwaltungsgericht unwirksam erklärt. Das heißt: Die Regelung ist ab sofort außer Kraft. Das Gericht gibt damit dem Eilantrag eines Unternehmens statt, das argumentiert hatte, die Regel sei nicht klar genug bestimmt. Seit Mitte April dürfen Ladengeschäfte in Baden-Württemberg wieder öffnen. Auch die ursprüngliche Begrenzung, dass nur Geschäfte mit unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen dürfen, war ebenfalls bereits gerichtlich gekippt worden.
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