In dem Prozess um einen getöteten Auerhahn hat das Amtsgericht Titisee-Neustadt einen 21-Jährigen zu einer Woche Jugendarrest verurteilt. Außerdem muss er einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro an einen Naturschutzverein bezahlen. Der Angeklagte hatte behauptet, er habe den Vogel aus Notwehr geschlagen, weil dieser ihn angegriffen hätte. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der 21-Jährige in das Revier des streng geschützten Vogels eingedrungen sei und den Auerhahn angegriffen habe. Mit einer Flasche habe er das Tier daraufhin erschlagen. Auerwild sei eine bedrohte Tierart und streng geschützt, es stehe sogar unter Naturschutz. Der 23-jährige Freund des Haupttäters muss wegen Störung einer streng geschützten Tierart eine Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro zahlen.
(SWR / hb)
<strong>Warum das Auerwild für die Region so wichtig ist erklärt uns Walter Kemkes vom Biosphärengebiet Schwarzwald: </strong>