Das Urteil gegen Yves R. wegen Geiselnahme ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Insbesondere die Rechtsfrage, ob Yves R. durch die Tat am 12. Juli 2020 eine Geiselnahme begangen habe, bestätigte der Gerichtshof. Yves R. hatte unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe im Sommer 2020 zwei Polizeibeamten entwaffnet und deren Dienstwaffen dazu verwendet zwei weiteren Polizisten die Waffen abzunehmen. Am 19.Februar dieses Jahr wurde der Angeklagte. durch das Landgericht Offenburg unter anderem wegen Geiselnahme zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
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