Testpflicht für Beschäftigte mit vielen Kontakten

Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht bei Ungeimpften stark, die im Publikumsverkehr arbeiten – zum Beispiel in der Gastronomie.  Kunden sowie Besucher müssten in fast allen Innenräumen ja auch einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, so die Begründung für den Antrag Baden-Württembergs zur Gesundheitsministerkonferenz.  Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“. Der Antrag soll zunächst auf einer Amtschefkonferenz beraten werden. Eine entsprechende Regelung wurde für das Land Baden-Württemberg allerdings bereits beschlossen.