Das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Freiburger Slow Club wurde eingestellt. 14 Personen war zur Last gelegt worden, sie hätten am 1. Mai eine private Veranstaltung ohne Beachtung der Corona-Verordnungen abgehalten. Daher hatten Polizeibeamte den angekündigten LiveStream abgebrochen. Zu Unrecht, wie das Ordnungsamt nun festgestellt hat.
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