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      Abrechnung für Corona-Wirtschaftshilfe kann noch bis Ende September eingereicht werden

      Unternehmen müssen die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September einreichen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie die erhaltenen Gelder zurückzahlen. Die Wirtschaftshilfen wurden während der Corona-Pandemie bereitgestellt, um Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu helfen, die von den Auswirkungen der Krise betroffen waren. Dazu gehörten finanzielle Unterstützungen wie die Überbrückungshilfe, Soforthilfen und andere Förderungen, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekamen. Die ursprüngliche Frist für die Schlussabrechnung war der 31. Oktober 2023, Steuerberater konnten aber eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 beantragen.

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