Auch in der Ortenau darf aktuell aus Bächen und Flüssen kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu bewässern. Und auch wer das so bezeichnete Wasserrecht inne habe dürfe nur soweit entnehmen, wie Mindestwasserangaben festgelegen. Denn aufgrund der geringen Niederschläge sind die Pegelstände an Gewässern in der Ortenau auf kritische Werte gesunken.
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