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      Ortenau: Ungeimpfte dürfen nicht mehr shoppen und nachts raus

      Im Ortenaukreis gelten durch die neue Corona-Verordnung seit heute Ausgangssperren und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen Ungeimpfte ihre Wohnung nicht verlassen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigem Gründen wie Arbeit, medizinische Notfälle oder Besuchen des Lebenspartners. Des Weiteren können Ungeimpfte in der Ortenau seit heute nicht mehr shoppen gehen.

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