Erzbischof Stephan Burger begrüßt die Neuordnung im Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Anfang 2023 Jahr soll sie im Erzbistum Freiburg praktisch umgesetzt werden. Mit einer Neufassung im kirchlichen Arbeitsrecht haben die deutschen Bischöfe Anfang der Woche erstmals Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt.
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