Neue Verordnung: Land verlängert Maßnahmen bis mindestens 2. April

Ab dem 20. März sollen bundesweit fast alle Corona-Regeln fallen. Beispielsweise gilt die Maskenpflicht dann nur noch in Krankenhäusern und im Nahverkehr. Baden-Württemberg nutzt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Das heißt: Es gilt weiterhin die Maskenpflicht in allen Innenräumen und die 3G-Regel in der Gastronomie. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung hart. Für weitreichende Lockerungen sei es im Hinblick auf die steigenden Inzidenzen viel zu früh. Wie es nach dem 2. April weitergeht, ist noch unklar. Das Land könne dann beispielsweise regionale Hotspots festlegen – je nach Inzidenz, gelten die Regeln dort dann weiterhin.