Das Land hat die Corona-Verordnung mit Blick auf die Quarantäne-Regeln aktualisiert. Positiv getestete Personen müssen sich künftig einheitlich 10 Tage absondern, Startdatum ist der Erstnachweis der Infektion mit Covid-19. Da im Winter gehäuft auch andere Atemwegserkrankungen auftreten entfällt damit der Start ab dem Auftreten erster Symptome. Kontaktpersonen müssen sich fortan einheitlich 2 Wochen Absondern, Freitesten per Antigen-Schnelltest ist ab dem 7. Tag möglich – sofern die betreffende Person geimpft ist. Im Falle einer Infektion mit der neuen Virus-Variante Omikron ist ein Freitesten vor Ende der Absonderungszeit allerdings nicht möglich. Die Änderungen sind ab heute gültig und gelten auch an Schulen und Kindertagesstätten.
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