Mundenhof setzt auf 3G-Regelung

Der Freiburger Mundenhof weist aufgrund der neuen Corona Warnstufe darauf hin, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen Zugang zum Tiergehege haben.  Erforderlich ist ein offiziell bestätigter negativer Schnelltest. PCR-Tests sind möglich, aber nicht Pflicht. Schüler und Schülerinnen gelten als getestet, als Nachweis reicht Schülerausweis. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Testnachweis. Am Mundenhof selbst gibt es derzeit keine Testangebote, erforderliche Tests müssen daher im Voraus durchgeführt werden. Im Eingangsbereich finden Kontrollen statt.