Der Freiburger Mundenhof weist aufgrund der neuen Corona Warnstufe darauf hin, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen Zugang zum Tiergehege haben. Erforderlich ist ein offiziell bestätigter negativer Schnelltest. PCR-Tests sind möglich, aber nicht Pflicht. Schüler und Schülerinnen gelten als getestet, als Nachweis reicht Schülerausweis. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Testnachweis. Am Mundenhof selbst gibt es derzeit keine Testangebote, erforderliche Tests müssen daher im Voraus durchgeführt werden. Im Eingangsbereich finden Kontrollen statt.
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