Das Landgericht Freiburg wird sich an zwei Tagen im Juni noch einmal mit dem Mord an einer Joggerin aus Endingen beschäftigen. Es geht um die Frage, ob gegen den zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten auch Sicherungsverwahrung verhängt werden kann. Dazu wird am 21. und 22. Juni ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen. Auch das zwischenzeitlich in Österreich gegen den Angeklagten ergangene Urteil soll in das Verfahren einbezogen werden.
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