Das Landgericht Freiburg hat im Prozess gegen den verurteilten Kinderschänder von Staufen nun doch Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Spanier war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung eines neunjährigen Jungen wegen Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, damals allerdings ohne Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Bundesgerichtshof erwirkt, dass darüber nochmals verhandelt wird. Die Sicherungsverwahrung ist eine präventive Maßnahme, sie soll die Bevölkerung vor weiteren Straftaten des Täters schützen, da sie auch nach Absitzen der Strafe noch als gefährlich gelten.
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