Ab dem kommenden Montag entfällt die Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Vorrausetzung ist ein Inzidenzwert unter 35 und es darf keinen positiven Corona Test in den letzten zwei Wochen an der Schule gegeben haben. In Regionen, bei denen der Inzidenzwerthöher aber unter 50 liegt, entfällt die Maskenpflicht im Freien. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht aber generell bestehen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften.
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