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      Lörrach: Ermittlungen nach tödlichem Badeunfall wegen mangelnder Beweise eingestellt

      Nach dem Tod eines Badegasts im Lörracher Parkschwimmbad haben die Ermittler der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise für ein mögliches Fehlverhalten beim Personal feststellen können. Die Ermittlungen in dem Fall sind damit eingestellt, es habe bei den Rettungsversuchen aus rechtlicher Sicht keine Versäumnisse gegeben. Im August war ein 39-jähriger Nichtschwimmer im tiefen Becken vor den Sprungtürmen untergegangen. Die Ersthelfer hatten ihn nach spätestens einer Minute herausgezogen und versucht ihn wiederzubeleben, jedoch ohne Erfolg. Auch alarmierte Rettungskräfte konnten den Mann nicht mehr retten.

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