Das Naturschutzgesetz in Baden-Württemberg wird geändert. Das hat der Landtag in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Nun soll etwa die ökologische Landwirtschaft gestärkt werden und die Ausbringung von Pestiziden in Naturschutzgebieten künftig verboten sein. Das Gesetzespaket kann sich sehen lassen, so Umweltminister Untersteller. Zudem sei dieses auch auf Bundesebene richtungsweisend. Weitere Änderungen sind zum Beispiel: weniger Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, das Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und der Erhalt von Streuobstwiesen. Darüber hinaus soll ein Zehntel der landwirtschaftlichen Flächen Rückzugsraum für Tiere sein. Das Gesetz geht auf die Debatte um das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück. Denn dagegen hatten landwirtschaftliche Interessensvertreter mit der Aktion Grüne-Kreuze protestiert und XY tausend Unterschriften gesammelt. Nun ist offenbar der angestrebte Kompromiss gefunden worden.
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