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      Landgericht Karlsruhe spricht RDL-Redakteur frei

      Das Landgericht Karlsruhe hat im umstrittenen Prozess gegen einen Redakteur des Freiburger Senders Radio Dreyeckland ein Urteil gefällt und den Angeklagten freigesprochen. Dem Redakteur war von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden mit einem Onlinelink auf die bereits 2017 verbotene Plattform linksunten.indymedia gegen das Vereinigungsverbot verstoßen zu haben. Das Landgericht sah den Tatbestand nun als nicht gegeben, da die Plattform nicht mehr existiere und ein Fortbestehen nicht nachweisbar sei. Des Weiteren betonte das Gericht, das Journalisten im Sinne der Pressefreiheit Verbote kritisieren dürften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegt sei noch unklar.

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