Wenn sich die Bahn verspätet oder sie sogar ganz ausfällt, konnten Fahrgäste bisher immer relativ einfach eine Kostenerstattung beantragen. Das ändert sich allerdings ab dem 7. Juni. Dann gilt nämlich eine neue EU-Verordnung. Ist ein Unwetter oder eine andere Naturkatastrophe Grund für die Verspätung, bleiben Bahnfahrende auf ihren Kosten sitzen. Auch Verspätungen oder Ausfälle durch Sabotage oder Notfälle im Zug sollen künftig kein Anlass mehr für eine Kostenerstattung sein.
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