Auch in Baden-Württemberg tritt ab heute die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Das bereits im Dezember deutschlandweit beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Das gilt beispielsweise auch für Hausarzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste und Physiotherapeuten. Die Impfpflicht gilt auch für Ehrenamtliche und Praktikanten. Im Pflegebereich sind derzeit 88 Prozent vollständig geimpft. Mithilfe eines Online-Portals sollen die Angaben zu Ungeimpften jetzt an die örtlichen Gesundheitsämter weitergeleitet werden. Wie lange es dauert, bis Bußgelder gezahlt werden müssen, ist unklar. Auch von abrupten Kündigungen von Mitarbeitenden gehe die Landesregierung derzeit nicht aus.
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