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      Hundertfacher Missbrauch: Ex-Pfadfinder muss 8 Jahre in Haft

      <h3>Mit Sicherungsverwahrung</h3>
      Im Missbrauchsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Betreuer aus Staufen ist heute Nachmittag das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss für acht Jahre ins Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit wurde der Forderung der Staatsanwaltschaft fast komplett stattgegeben. Die Anklage forderte für den 42-Jährigen eine Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, um die Allgemeinheit auch nach dem Absitzen der Haft weiter vor dem mutmaßlichen Täter zu schützen.
      <h3>Tatvorwurf</h3>
      Das Freiburger Landgericht verurteilte den Mann wegen 111 Fällen des sexuellen Missbrauchs sowie 13 schweren Fällen sexuellen Missbrauchs, einer davon mit vorsätzlicher Körperverletzung. Eigentlich waren dem Angeklagten ursprünglich 330 Taten vorgeworfen worden. Das Verfahren wegen dieser mutmaßlichen Übergriffe wurde aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Urteil wurde außerdem festgelegt, dass der 42-Jährige an eines der vier Opfer 10.000 Euro und an ein weiteres 8000 Euro zahlen muss.

      Er lernte die Kinder bei seiner ehemaligen Tätigkeit als Gruppenleiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen kennen, so die Staatsanwaltschaft. Einem Jungen soll er sich in seiner Freizeit und über eine bekannte Mutter angenähert haben.
      <h3>Hintergrund</h3>
      Die Evangelische Kirche und auch die Leitung der Pfadfinder stehen momentan im Fokus. Bei beiden Institutionen soll der Angeklagte vor 2004 und auch nach nach 2007 in der Jugendarbeit tätig gewesen sein, und das obwohl zwischen diesen Jahren gegen den Mann wegen Sexualstraftaten ermittelt wurde. Im Jahr 2007 sei es dann erst zu einem Freispruch gekommen.

      ….wir berichten weiter – es folgen Bilder aus dem Gerichtssaal und Aussagen der Justiz-Verantwortlichen.

      (dz)

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