Der Gewässerausbau im neuen Freiburger Stadtteil Dietenbach kann weitergehen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bekannt geben, einem Antrag einer Umweltvereinigung zum Unterbrechen der Arbeiten nicht stattzugeben. Denn Eingriffe wie etwa die Rodung des Uferböschungsbereichs würden ausgeglichen werden, sofern gesetzlich geschützte Biotope betroffen sind. Gefällte Bäume sollen neu gepflanzt werden. Mit dem Gewässerausbau soll das Hochwasserrückhaltevolumen des Dietenbachs für den geplanten neuen Stadtteil gesichert werden – dazu werden etwa Längsdämme errichtet.
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