Gericht: Alkoholverkaufsverbot für Späti

Das Gericht hat entschieden. Der Späti im Stadtteil Freiburg-Stühlinger darf nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen. Die Späti-Betreiber schrieben heute:

Ein schwarzer Tag für Freiburg. Stadt und Kläger haben Recht bekommen und wir müssen jetzt schauen, wie wir das finanziell auffangen können. (…) Kommt vorbei und deckt euch vor 22Uhr ein.“ (Esther Hauth, Pressesprecherin, Späti-Kollektiv)

Hintergrund waren Anwohner-Beschwerden. Im Sommer muss der Späti komplett ausziehen, weil der Vermieter den Pachtvertrag aufgrund des juristischen Drucks nicht mehr verlängert hat. Nun wurde bis dahin zusätzlich ein großer Teil der Geschäftsgrundlage entzogen, so das Späti-Kollektiv. Einzelne Stadträte kritisieren das scharf.