Auch ein halbes Jahr nach Fristende warten viele Finanzämter noch auf den Eingang der Grundsteuererklärung. So würde laut Angaben des Finanzministeriums Baden-Württemberg fast jede zehnte Grundsteuererklärung aktuell noch fehlen. Wer diese bisher noch nicht abgegeben hat bekommt derzeit ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts, mit der Bitte um Abgabe. Sollte diese dann nicht erfolgen, kann das Finanzamt die Besteuerung des Grundstücks schätzen und einen Verspätungszuschlag berechnen. Ab dem Jahr 2025 soll dann eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten, da die bisherige Berechnung auf veralteten Daten beruhen würde. Für die Neuberechnung müssen daher bundesweit fast 38 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
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