Wie das Finanzministerium meldet, endet nun die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Finanzämter würden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat seien alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben hätten. Die Finanzämter würden im nächsten Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke zu schätzen. Wer eine Schätzankündigung erhalte, könne immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden.
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