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      Förderrichtlinie Breitband angepasst

      Das Innenministerium des Landes hat die Förderrichtlinie zum Ausbau schnellen Internets angepasst. Die nivellierte Richtlinie trete morgen, am 27. Juli, in Kraft. Ziel sei es, so unbürokratisch wie möglich an die bisherigen Erfolge der Landesmitfinanzierung anzuknüpfen. Auch in Zukunft solle der kommunale Breitbandausbau vom Land mit 40 Prozent gefördert werden. Mit dem Fördersatz des Bundes ergebe sich somit eine Gesamtförderquote von 90 Prozent.

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