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      Finanzgericht Baden-Württemberg hält neues Grundsteuermodell für verfassungskonform

      Für etliche Grundstücksbesitzer, aber indirekt auch Mieter in Südbaden geht die Ungewissheit nach einer Gerichtsentscheidung erst einmal weiter. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält das neue Grundsteuermodell im Südwesten für Verfassungskonform. Gegen das hatten Hausbesitzer geklagt, weil sie sich von der neuen Berechnung der Grundsteuer benachteiligt fühlen und hohe Kosten auf sich zukommen sehen. Sie kritisierten, dass eine freie Gartenfläche künftig genauso bewertet werden solle wie bebauter Grund und Boden. Das Finanzgericht sieht darin kein Problem und gibt der geplanten Grundsteuer-Reform 2025 grünes Licht, falls nicht noch der Bundesfinanzhof anders entscheidet.

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