Der Endinger Mordfall wird nächste Woche erneut vor Gericht verhandelt. Bei dem Verfahren geht es nicht mehr um die lebenslange Haftstrafe für den 41-jährigen Fernfahrer, die gilt bereits als rechtskräftig. Nun soll über die anschließende Sicherungsverwahrung entschieden werden. Beim ersten Urteil Ende Dezember 2017 war eine solche Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt ausgesprochen worden. Der Angeklagte hatte daraufhin erfolgreich Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hatte dann diesen Teil des Urteils aufgehoben.
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