Das am 25. August 2021 ergangene Urteil wegen Tötung und Vergewaltigung einer Joggerin in Endingen ist nun rechtskräftig. Das hat das Landgericht Freiburg mitgeteilt. Das Gericht hatte geprüft, ob die Sicherheitsverwahrung von Catalin C. unter Vorbehalt rechtmäßig ist.
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