Das Stufensystem in Baden-Württemberg soll wieder wie vorgesehen in Kraft gesetzt werden. Die Landesregierung reagiert so auf ein Urteil des Verwaltungsgerichthofes in Mannheim. Das hatte das Einfrieren der Alarmstufe 2 ohne Berücksichtigung der Hospitalisierungen für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Außerdem hat es die Corona-Verordnungen für Hochschulen ab Montag ausgesetzt. Denn momentan sei es nicht rechtmäßig, ungeimpfte Studierende weitestgehend von den Präsenzveranstaltungen auszuschließen. Grundrechtsbeschränkungen wie diese könnten nicht unabhängig von den Hospitalisierungen gelten. Eine Veröffentlichung der neuen Regeln erfolgt voraussichtlich Montag, wie sie genau aussieht, ist noch nicht klar.
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