Das Angebot an kostenlosen Corona Schnelltests wird neu geregelt. Vor allem Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Kliniken sind davon betroffen. Bis Ostern schreibt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher vor. Es werden jedoch nur bis Ende Februar kostenlose Corona Schnelltests bereitgestellt. Für die Zeit bis Ostern, müssen Angehörige somit die Kosten für Tests selbst übernehmen. Von Seiten der Betreiber von Einrichtung wie Pflegeheimen und Kliniken kam bereits Kritik an dieser Regelung. So lange eine Testpflicht bestehe, solle diese auch weiterhin finanziert werden, so die Forderung von Seiten der Pflegeeinrichtungen.
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