Die Corona-Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Der Schutz der vulnerablen Gruppen sei verfassungsrechtlich relevanter als die Beeinträchtigung der Grundrechte des Pflegepersonals, so die Richterinnen und Richter. Auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Pandemie sei es jetzt umso relevanter, Risikogruppen zu schützen. Zwar sei der Verlauf durch die Omikron-Variante oft milder, die Gefährdung für vulnerable Gruppen ändere sich dadurch jedoch nicht. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember letzten Jahres beschlossen worden – seit März gilt sie in allen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen.
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