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      Betriebe können jetzt Schnelltests bescheinigen

      Ab sofort haben auch Betriebe die Möglichkeit, Corona-Schnelltests zu bescheinigen. Das hat Gesundheitsminister Lucha heute verkündet. Künftig können demnach auch Arbeitgeber ihren Angestellten einen offiziellen Testnachweis ausstellen. Das ist dann praktisch, wenn sie nach der Arbeit zum Beispiel zum Friseur wollen. Arbeitnehmer müssen dann nicht nochmal extra zu einem Testzentrum. Auch Friseure selbst haben jetzt die Möglichkeit, ihre Kunden direkt vor Ort zu testen. Der Nachweis eines negativen Coronatests ist dann für 24 Stunden gültig. Zuletzt hat das Land Baden-Württemberg ein negatives Schnelltestergebnis für einige Bereiche vorausgesetzt. Bescheinigungsfähige Tests anzubieten, bleibt aber freiwillig.

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