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      Bei Neuglashütten darf der Bach wieder frei fließen

      Wenn im Schwarzwald neue Waldwege oder Zufahrten zu Höfen erschlossen werden, dann ist dafür die Flurneuordnung zuständig. Um die dadurch entstandenen Eingriffe in die Natur auszugleichen, werden aber auch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. So zum Beispiel in Neuglashütten am Feldberg. Dort wurde ein, lange Zeit versteckter Bachlauf wieder freigelegt und renaturiert.

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