Das bisher landesweit gültige Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten ist heute in einer Gerichtsentscheidung vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Das Beherbergungsverbot hatte Touristen oder Geschäftsreisende betroffen, die aus Gebieten, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert worden sind. In so einem Fall wäre ein höchstens 48 Stunden alter, negativer Corona-Test vorzuweisen gewesen, um in einem Hotel oder einer Ferienwohnung unter zu kommen. Geklagt hatten Touristen, die im Bodenseeraum Urlaub machen wollten. Das Gericht urteilte, dass das Verbot das Recht auf Freizügigkeit unverhältnismäßig einschränke. Das Urteil hat keine Auswirkung auf die Regelungen anderer Bundesländer.
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