Baden-Württemberg ändert Kommunalwahlrecht

Das Land Baden-Württemberg hat das Kommunalwahlrecht geändert, das meldet das Innenministerium. Demnach wurde unter anderem das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von 18 auf 16 Jahre gesenkt. 16-Jährige können also in Zukunft beispielsweise für den Gemeinderat kandidieren. Bislang durften sie lediglich bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Außerdem könnten junge Menschen künftig bereits ab 18 Jahren zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gewählt werden. Bisher war dies erst ab 25 Jahren möglich.