Es gibt wieder mehr Freiheiten für die Bürger auch hier in Südbaden – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt werden. Zum letzten Mal gilt sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich. Dem Beschluss nach ist die pauschale Ausgangssperre wegen der sinkenden Infektionszahlen und der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.
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