Auffrischimpfung ab 60 Jahren möglich

Bereits seit dem 1. September können sich in Baden-Württemberg bestimmte Personen ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Die sogenannten Auffrischimpfungen werden beispielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für alle angeboten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Bis 30. September kann diese noch im Impfzentrum erfolgen. Zusätzlich und nach den Schließungen ist eine Auffrischimpfung auch beim Hausarzt und bei Betriebsärzten möglich. Nach der Schließung der Impfzentren wird es noch 30 Mobile Impfteams im Land geben, die weiterhin Menschen direkt vor Ort in den Heimen und Einrichtungen impfen werden.