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      Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften: Philologenverband reicht Klage ein

      Seit 2022 sind Beschäftigte in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Für Lehrkräfte an Schulen gilt das bisher aber nicht. Dagegen haben jetzt Lehrkräfte mit der Unterstützung des baden-württembergischen Philologenverbands Klage eingereicht. Hintergrund der Klage sei auch die Tatsache, dass sämtliche Studien in den letzten Jahren zur Höhe der Lehrerarbeitszeit eine signifikante zeitliche Überlastung von Lehrkräften festgestellt hatten.

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