Im Ortenaukreis gilt ab Freitag wieder die Inzidenzstufe 2 der Landes-Corona-Verordnung. Der Grund: an fünf aufeinander folgenden Tagen hat die Inzidenz den Grenzwert 10 überschritten. Das bedeutet: zum Wochenende kommt es zu Einschränkungen. Fortan sind dann in der gesamten Ortenau nur noch Zusammenkünfte von 4 Haushalten aus höchstens 15 Personen erlaubt, auch private Feiern und öffentliche Veranstaltungen werden stärker reglementiert. Für Freizeiteinrichtungen wie etwa Schwimmbäder aber auch Kultureinrichtungen wie etwa Museen ergeben sich daraus aber aktuell keine Veränderungen. Nach den Kreisen Lörrach, Emmendingen und dem Stadtkreis Freiburg ist die Ortenau nun der vierte Bezirk in Südbaden, in dem die Inzidenzstufe 2 gilt.
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