Abstandsregeln und Großdemos – Strobl fordert Auflösung

Bei der großen Mahnwache gegen Rassismus am vergangenen Samstag wurde gegen die Corona-Auflagen verstoßen. Polizei und Stadt sahen dennoch keinen Grund die Proteste aufzulösen. Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und das Ganze sei eine Frage von Verhältnismäßigkeit, heißt es von den Behörden. Die Stadt mahnt aber: Die Mund-Nasen-Bedeckung soll nicht den Abstand ersetzen. Auf dem Platz der Alten Synagoge dürfen sich eigentlich momentan nur maximal 500 Menschen aufhalten. Die Demo war ursprünglich mit 200 Teilnehmern angemeldet worden. Im Vorfeld war offenbar nicht abzusehen, dass dann doch 10 tausend Menschen kommen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl sieht das strenger. Er will, dass Versammlungen aufgelöst werden, falls ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen vorliegt.