Ab Mittwoch gelten in Baden-Württemberg neue Quarantäne-Regeln. Kontaktpersonen von Infizierten müssen dann nicht mehr in häusliche Isolation, wenn sie bereits geboostert sind oder ihre letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Für Genesene gilt ebenfalls eine Frist von drei Monaten. Für nicht-geimpfte Kontaktpersonen gilt eine zehntägige Quarantäne. Liegt ein negativer Tests vor, kann diese aber auf eine Woche verkürzt werden. Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen können die Quarantäne ausschließlich mit einem negativen PCR-Test beenden.
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