Am Montag gilt auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr. Dabei sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sondern eine einfach Nase- und Mundbedeckung. Anstelle einer Maske kann also auch ein Schal oder ein Tuch verwendet werden. Der Mindestabstand müsse aber trotz Maskenpflicht weiterhin eingehalten werden.
