Übergangsfrist in Förderkulisse Wolfsprävention läuft aus
Umweltminister Franz Untersteller hat heute (03.05.) in Stuttgart darauf hingewiesen, dass sich die Maßgaben für den Ersatz für vom Wolf verursachte Nutztierrisse in der Förderkulisse Wolfsprävention im Nordschwarzwald wie geplant ab dem 1. Juni 2019 ändern werden:
„Aktuell erstattet der Ausgleichsfonds Wolf Risse von Schafen, Ziegen und Gehegewild noch im ganzen Land ohne besondere Anforderungen an den Herdenschutz. Ab Juni wird innerhalb der Förderkulisse im Nordschwarzwald eine Erstattung nur noch erfolgen können, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs fachgerecht geschützt waren.“
Die Übergangsfrist von einem Jahr hatte das Ministerium den Nutztierhaltenden bei der Ausweisung der Förderkulisse Wolfsprävention Ende Mai 2018 eingeräumt.
„Inzwischen haben wir in dem betroffenen Gebiet im Nordschwarzwald für über 150 Herdenschutzmaßnahmen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent, insgesamt fast 450.000 Euro, bewilligt. Der Wolf soll lernen, dass er im Wald genügend Wildtiere als Nahrung finden kann und Nutztiere keine geeignete Beute für ihn darstellen. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn möglichst alle Nutztiere fachgerecht geschützt sind. Auch künftig unterstützen wir daher weiterhin die Nutztierhalterinnen und –halter in der Förderkulisse dabei, Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen des Wolfes umzusetzen“, betonte Umweltminister Untersteller.
Zuletzt wurde hier in der Nähe ein Wolf bei Bühl im Wald gesichtet, er war Richtung Rheintal unterwegs. Nach Angaben der Stadt, tappte das Tier Ende April in eine Fotofalle im Altschweierer Wald zwischen Hundseck und Unterstmatt. Mittlerweile hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) mit Sitz in Freiburg der Stadt bestätigt, dass es sich bei dem fotografierten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt. Vermutlich handelt es sich um den Rüden mit dem offiziellen Kürzel „GW 852m“, der bereits mehrmals im Nordschwarzwald gesehen wurde.
Informationspolitik wird verschärft
Das Umweltministerium hat die betroffenen Verbände im April über die „Anforderungen für den Ersatz von Nutztierrissen durch den Wolf ab dem 1. Juni 2019“ informiert. Das Schreiben inkl. Anlage ist dieser Pressemitteilung beigefügt.
Den Behörden liegen keine flächendeckenden Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen bereits vor der Ausweisung der Förderkulisse Wolfsprävention im Mai 2018 ein ausreichender Herdenschutz vorhanden war und wie häufig der Schutz womöglich weiterhin noch unzureichend ist.
(dz/rp)