Große Erleichterung in der Gastro- und Tourismusbranche
Ab dem 18. Mai dürfen Gastronomie sowie Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Ab dem 29. Mai folgen Hotels und Freizeitparks. Dazu haben sich heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Tourismusminister Guido Wolf verständigt.
Strenge Auflagen
Campingplätze dürfen für Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Unterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung haben. Die Sanitärbereiche der Anlagen bleiben nämlich erstmal geschlossen. Auch für die Gaststätten gelten strenge Auflagen: Einschränkung von Öffnungszeiten, Hygiene-Konzepte, Begrenzung von Gästezahlen und Abstand.
(dz)