Fahrverbote? Freiburger Luftreinhalteplan tritt Freitag in Kraft

Regierungspräsidium gibt Luftreinhalteplan für Freiburg bekannt

Das Regierungspräsidium Freiburg gibt momentan durch entsprechende Veröffentlichungen den aktualisierten Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg bekannt. Der Plan tritt am 15. Februar  in Kraft.

Grenzwerte überschritten

Der Freiburger Luftreinhalteplan wurde fortgeschrieben, da der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Freiburg überschritten wird. Der Messwert für 2018 lag an der Messstation Schwarzwaldstraße bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bei einem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m3.(Jahresmittelwert), teilte das Regierungspräsidium am Freitag Baden TV Süd mit. Das Land Baden-Württemberg will sich sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass die Stadt Freiburg im Rahmen des Konzeptes für saubere Luft des Bundes gefördert wird.

Umfangreiches Maßnahmepaket

Um den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen und bereits teilweise umgesetzt:

1. Verkehrsverflüssigende Maßnahmen auf der B 31:

·         Tempo 30 ganztägig auf B 31 zwischen Schützenalleetunnel und Kronenbrücke: seit Ende 2018 umgesetzt.

·         Optimierung der Ampelsteuerung auf B 31 zwischen Schützenalleetunnel und Kronenbrücke: teilweise umgesetzt.

·         Zuflussregulierung in Fahrrichtung West/Ost auf der B 31 an der Kronenbrücke: teilweise umgesetzt

·         Umweltsensitive Verkehrssteuerung in Fahrtrichtung Ost/West östlich der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße: in Abstimmung

2. Ausweitung der bestehenden grünen Umweltzone auf die B 31 in der Ortsdurchfahrt Freiburg: Dann wird die B31 innerorts in die grüne Umweltzone der Stadt aufgenommen. Dieselautos und Laster mit gelber oder roter Plakette dürfen dann nicht mehr auf der B31 durch Freiburg fahren – jedenfalls sobald das entsprechend ausgeschildert ist. Umsetzung geplant bis 15. März 2019.

3. Gegebenenfalls Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge Euro 4/IV im Bereich der grünen Umweltzone (ohne die B 31): frühestens ab März 2020 (nur bei Überschreitung eines Schwellenwerts)

Ideen von Bürgern berücksichtigt

Nach der Offenlage des Planentwurfs Ende 2018 gingen 91 Stellungnahmen von Gemeinden, Institutionen und Bürgern beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Diese wurden ausgewertet und im vorliegenden Plan eingearbeitet. In den Einwendungen wurden schwerpunktmäßig Befürchtungen zu möglichem Ausweichverkehren in die Umlandgemeinden geäußert, so das Regierungspräsidium.

Lastwagenverbot für Glottertal und Simonswäldertal

Um die Umlandgemeinden vor potenziellem Ausweichverkehr durch die Luftreinhaltemaßnahmen in Freiburg zu schützen, läuft zurzeit die Abstimmung der flankierenden Maßnahmen zwischen den betroffenen Gemeinden, Landratsamt und Regierungspräsidium. Konkret vorgesehen ist schon ein Lkw-Durchfahrtsverbot ab zwölf Tonnen für das Glottertal und das Simonswäldertal. Das Ziel: die umweltsensitive Verkehrssteuerung im Osten mit den Umlandgemeinden so abzustimmen, dass Ausweichverkehre durch das Dreisamtal vermieden werden können.

Fahrverbote nur als letztes Mittel

Fahrverbote für Diesel-Kfz in Freiburg sind im Plan nur als letztes Mittel für den Fall vorgesehen, dass die Einhaltung der Grenzwerte durch das Maßnahmenpaket wider Erwarten nicht erreicht wird. Das Regierungspräsidium sieht sich durch den nun bekannt gemachten Luftreinhalteplan Freiburg auch für das beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württem­berg anhängige Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gut gerüstet. Die DUH hat den bisherigen Freiburger Luftreinhalteplan in der Fassung von 2012 beklagt, da er nicht wirksam und der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert nur durch Dieselfahrverbote einhaltbar sei.

(dz/ma)