Nun doch: Prozess nach Tod einer Europapark-Artistin

Ermittlungen gehen weiter

Nach dem Tod einer Europapark-Artistin im Mai 2019 muss sich ihr Ex-Freund jetzt doch wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Die Todesursache ist nach wie vor noch unklar.

Ex-Freund wird weiter verdächtigt

Nach der Obduktion der Leiche gehen die Mediziner aber von einem Gewaltdelikt aus. Spuren sprechen dafür, dass der 31-Jährige Ex-Freund der Täter ist. Außerdem habe er die Leiche verpackt und im Altrhein entsorgt, so der Vorwurf. Das Landgericht Freiburg hatte im Oktober zunächst entschieden, dass der Mann nicht angeklagt werde. Daraufhin kam er aus der Haft frei. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der getöteten Artistin hatten dagegen dann Beschwerde eingereicht. Der 31-Jährige bleibt aber auf freiem Fuß.

(dz)