Kein Fehlverhalten von Scherer
Das Regierungspräsidum Freiburg (RP) hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Frank Scherer zurückgewiesen, die Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer „wegen des Verdachts der Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Form einer Pressemitteilung mit falschen Aussagen“ am 5. April 2019 erhoben hat.
„Ein dienstliches Fehlverhalten liegt nicht vor“, schreibt nun Regierungsvizepräsident Klemens Ficht. Vielmehr sei es „nicht erkennbar, dass der Kreistag durch die Äußerung von Herrn Landrat Scherer bei seiner Entscheidung über den künftigen Standort rechtlich unzulässig eingeschränkt worden wäre.“
Neues Großklinikum am Holderstock
Scherer hatte sich zuvor zum geplanten neuen Standort für ein Großklinikum am Holderstock im Norden Offenburgs geäußert. Er resümierte, dass aus Sicht des Landratsamtes als realistischer Standort in Offenburg nur noch der Standort Holderstock in Betracht komme, nachdem Offenburgs Oberbürgermeister Marco Steffens nach einer umfassenden Prüfung aller möglichen Flächen klar machte, dass er dem Gemeinderat empfehle, dem Kreistag den Standort Holderstock anzubieten, weil er „maximal geeignet“ sei.
Gegner in Bühl
Vor allen bei den Menschen in Bühl und Umgebung gibt es zahlreiche Gegner, die den Standort Holderstock unbedingt verhindern wollen. Das Großklinikum würde mehr Verkehr, Lärm und Schmutz bringen. Außerdem würde Bühl sein Dorfcharakter verlieren, heißt es. Die Zeit läuft aber davon. Den formalen Standort-Beschluss fasst der Gemeinderat am Montag, 6. Mai. Einen Tag danach soll dann auch der Kreisrat das Ganze absegnen. Dann wird es in die konkrete Planung gehen.
(dz)