Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid rechtlich unzulässig

Die Stadt Freiburg hat das Bürgerbegehren zum Fuß- und Radwegeentscheid als rechtlich für unzulässig erklärt. Dies sei aber keine politische, sondern eine rein juristische Entscheidung, so die Stadtverwaltung. Das Rechtsamt gibt als Begründung an, dass die Bürgerbegehren an verschiedenen Punkten nicht die für einen Bürgerentscheid erforderliche Bestimmtheit aufweisen, sie also nicht konkret genug formuliert sind. Die Stadt will aber weiterhin im Dialog mit den Initiatoren bleiben, um den Klimaschutz und eine nachhaltige Verkehrspolitik weiterzuentwickeln.